Preise Kleinaufträge und Service

 

Wir setzen auf eine transparente Preisgestaltung. In der Regel wird im Handwerk der „niedrige“ Stundenlohn durch den Materialverkauf subventioniert. Ohne Materialverkauf wären schnell Stundenverrechnungssätze von 80,00 EUR und mehr notwendig.

Diese Aussage beruht auf unsere Erfahrung und ist natürlich von Geschäftsjahr, Branche und Gebiet abhängig.

Eine Arbeitseinheit beträgt bei uns 15 Minuten. Und wird mit 15,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet. Vom Monteur bis zum Meister werden alle Arbeitskräfte mit einem einheitlichen Verrechnungssatz abgerechnet. Für Auszubildende gilt der halbe Verrechnungssatz.

Bei Wartungen gelten Pauschale Beträge. Alle Preise sind Nettopreise.

Diese finden Sie hier: Unser Service

Je nach Bedarf werden zusätzliche Pauschalen pro Auftrag erhoben. Diese sind:

Gerätepauschale 20,00 EUR

Für den Einsatz von elektrischem Presswerkzeug, Abgasmessgerät, Spülpumpe, Abdrückgerät o.ä. berechnen wir diese Pauschale. Diese Pauschale wird erhoben, da die Geräte und Werkzeuge prüf- bzw. wartungspflichtig sind, einen höheren Investitionsaufwand erfordern und somit refinanziert werden müssen.

Recherchepauschale 25,00 EUR

Sollte die Suche nach Ersatzteilen oder Komponenten einen erhöhten Aufwand erfordern, z.B. weil es sich um Geräte oder Komponenten handelt, die wir nicht betreuen oder weil sie unüblich sind, behalten wir uns vor, den Aufwand in Rechnung zu stellen. Sollten noch aufwendigere Recherchen notwendig sein, die nicht über diese Pauschale abgerechnet werden können, werden wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung setzen.

Entsorgungspauschale 20,00 EUR

Sollten aufgrund des Einsatzes Keramik wie Toilette, Waschbecken oder anderer Bauschutt entsorgt werden müssen, rechnen wir dafür eine Pauschale ab. Größere Entsorgungskosten werden vorher mit Ihnen abgestimmt.

Kleinmengenpauschale 6,00 EUR

Um nicht jede angefangene Silikonkartusche oder 10 Schrauben einzeln in Rechnung zu stellen, berechnen wir für den Verbrauch solcher Kleinmengen eine Kleinmengenpauschale. Der Verwaltungsaufwand wäre sonst unverhältnismäßig hoch.

Auftragspauschale Heizungsstörung 50,00 EUR

Für die Störungsbeseitigung an Wärmeerzeugern, an denen wir in den letzten 2 Jahren keine Wartung durchgeführt haben, berechnen wir eine zusätzliche Pauschale. Erfahrungsgemäß sind diese Einsätze aufwändiger und risikoreicher als Einsätze an Geräten, die wir „regulär“ betreuen.

Zusätzlich fallen Anfahrtspauschalen pro Anfahrt je nach Zone an

Dadurch lassen sich für Sie die Kosten besser abschätzen und es ist für Sie irrelevant, ob der Monteur im Stau steht oder nicht. Diese beinhalten Arbeitszeit für Fahr- und Rüstzeit, sowie die Kosten für das Fahrzeug.

Zone 1: 25,00 EUR (bei 2 Personen 35,00 EUR)

Zone 2: 35,00 EUR (bei 2 Personen 45,00 EUR)

Zone 3: 35,00 EUR (bei 2 Personen 45,00 EUR)

Zone 4: 35,00 EUR (bei 2 Personen 45,00 EUR)

Zone 5: 35,00 EUR (bei 2 Personen 45,00 EUR)

Außerhalb dieser Zonen arbeiten wir auch, jedoch nur nach vorheriger Absprache.

Damit wir unsere Angestellten für Ihre Bereitschaft entsprechend entlohnen können, berechnen wir Ihnen einen Zuschlag für unsere Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten.

Am Samstag und nach unserer regulären Geschäftszeit erhöhen sich die zu zahlenden Anfahrt- und Lohnkosten um 50%.

An Sonn- und Feiertagen erhöhen sich die zu zahlenden Anfahrt- und Lohnkosten um 100%.